Ab Samstag: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV

Pressemitteilung von Donnerstag, 23. April 2020 Stadt Braunschweig

Jede Person im Stadtgebiet von Braunschweig ist ab Samstag, 25. April, verpflichtet, bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV, einschließlich Taxen), beim Besuch von Verkaufsstellen und Ladengeschäften oder auf dem Wochenmarkt eine Alltagsmaske zu tragen. Die Stadt Braunschweig erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung. Als Alltagsmaske im Sinne dieser Allgemeinverfügung gilt jede Mund-Nasen-Bedeckung, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Ausreichend sind daher auch selbst geschneiderte Masken, Schals, Tücher, etc. Die Bestimmung gilt zunächst bis einschließlich 6. Mai, eine Verlängerung ist möglich.

 „Durch die Abstandsregeln und strengen Vorgaben der vergangenen Wochen wurde deutschlandweit und auch in Braunschweig erreicht, dass die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus nur langsam steigen. Das ist wichtig, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird und alle Kranken gut behandelt werden können“, erläutert Sozialdezernentin Dr. Christine Arbogast, Leiterin des städtischen Corona-Krisenstabes. „Diese positive Entwicklung gilt es zu stabilisieren. Um die strengen Maßgaben lockern zu können, muss es Kompensationen in Form anderer Schutzmaßnahmen geben. Dazu gehören Hygiene, Abstandhalten und eben das Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen in stark frequentierten Bereichen. Das gilt insbesondere am Wochenende, wenn viele Menschen zum Einkaufen in die Innenstadt fahren. Deshalb haben wir entschieden, dass die Verpflichtung, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, bereits ab diesen Samstag gilt.“

Abstand halten und eine Mund- und Nasen-Bedeckung tragen: Beides sorge für mehr Sicherheit, betont Dr. Arbogast. „Wenn man eine Mund- und Nasenbedeckung trägt, heißt das nicht, dass man keinen Abstand halten muss, und umgekehrt, sondern beides ergänzt sich. Die Bedeckung hilft, die anderen Menschen zu schützen, nicht den Träger oder die Trägerin. Wenn aber jeder eine trägt, sind alle ein Stück weit sicherer. Wir schützen uns gegenseitig.“

Die Allgemeinverfügung bestimmt weiterhin Folgendes: Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen und Ladengeschäften haben Sorge dafür zu tragen, dass Kundinnen und Kunden während des Aufenthalts eine Alltagsmaske tragen. Die Erbringer von dringend notwendigen Dienstleistungen nach § 7 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, insbesondere Optiker und Hörgeräteakustiker, und von medizinischen Fach- oder Versorgungsleistungen nach § 3 Ziffern 3 bis 5 der Verordnung haben sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahme und Erbringung der Dienstleistung mindestens eine Alltagsmaske getragen wird. Die Verordnung ist einsehbar unter www.braunschweig.de/corona, „Aktuelles“. Behörden stellen sicher, dass Besucherinnen und Besucher eine Alltagsmaske tragen, wenn im Gebäude der gebotene Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann.

Wer muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Alle Personen im Stadtgebiet von Braunschweig, außer Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.  Auch Menschen, die wegen bestimmter Erkrankungen der Atemwege keinen Mund- und Nasenschutz tragen dürfen, sind ausgenommen.

Was ist mit Mund-Nasen-Bedeckung oder „Alltagsmaske“ gemeint? Was nicht?

Gemeint ist eine einfache Bedeckung des Mundes und der Nasenlöcher. Das reicht von einfachen Schals und Tüchern über genähte Mund- und Nasenschutze aus Stoff bis zu OP-Tüchern – alles, was die Verbreitung von Tröpfchen reduziert. Es geht nicht um so genannte FFP-Masken. Diese sind medizinischem Personal vorbehalten und im Alltag auch weniger geeignet. Bedeckungen aus Stoff sollten vor der erstmaligen Nutzung und später mindestens täglich gereinigt werden. Dies sollte entweder bei 90 Grad in der Waschmaschine oder ca. fünf Minuten in einem kochenden Wasserbad erfolgen. 

Wo bekomme ich eine Mund- und Nasenbedeckung?

Die Stadt Braunschweig hat kurzfristig zum Start mit Hilfe des Klinikums Braunschweig eine Million Exemplare organisiert, die unter anderem in der Vorverkaufsstelle der BSVG am Bohlweg und in der Touristinfo (Kleine Burg) zum Selbstkostenpreis von einem Euro vertrieben werden, ab Freitag im Laufe des Tages oder ab Samstag. Auch der Braunschweiger Einzelhandel wird eingebunden. „Mein großer Dank gilt dem Klinikum, das uns hier in hervorragender Weise unterstützt hat“, sagt Sozialdezernentin Dr. Arbogast. An vielen Stellen im Einzelhandel und in Apotheken werden darüber hinaus bereits einfache Mund-Nasen-Schutz-Tücher ebenso wie Exemplare aus Stoff angeboten. Eine Nähanleitung steht unter www.braunschweig.de/corona.

Wird die Vorschrift überprüft?

Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) werden die Einhaltung der Regeln überprüfen. Grundsätzlich kann die Nichteinhaltung mit einem Bußgeld geahndet werden.

Weitere aktuelle Informationen jederzeit online unter www.braunschweig.de/corona. Das Bürgertelefon ist montags bis sonntags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0531/470-7000 oder 115 zu erreichen.

Ab Samstag: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV

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