Städtetag fordert blaue Plakette für schadstoffärmere Dieselautos –

Präsidium des Deutschen Städtetages tagte in Leipzig

Der Deutsche Städtetag will Fahrverbote in den Städten vermeiden. Er befürchtet allerdings, dass einzelne Städte in absehbarer Zeit aufgrund von Gerichtsurteilen begrenzte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen müssen. Wegen überhöhter Stickoxidwerte in einigen Städten läuft auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Vor diesem Hintergrund fordert der kommunale Spitzenverband den Bund auf, kurzfristig eine blaue Plakette für Dieselfahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß einzuführen, damit im Falle von Fahrverboten ein Instrument für deren Kontrolle vorhanden ist. Außerdem verlangen die Städte von Bund und Ländern, den Öffentlichen Personennahverkehr deutlich stärker zu fördern, damit die Luftqualität nachhaltig verbessert werden kann.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte heute nach einer Präsidiumssitzung in Leipzig: „Die Städte haben die Belastung mit Feinstaub deutlich reduzieren können. Schwieriger ist die Situation bei den Stickoxiden. Weil die Zahl der Dieselfahrzeuge stark zugenommen hat, können manche Städte trotz aller Anstrengungen für eine bessere Luftqualität die Grenzwerte für Stickoxid nicht einhalten. Die Städte werden alles tun, um Fahrverbote zu vermeiden. Wir müssen allerdings aufgrund von Gerichtsurteilen befürchten, dass einzelne Städte in absehbarer Zeit begrenzte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen müssen. Zwei Dinge würden in diesem Fall gelten: Uns ist wichtig, die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Und wir wollen keine leeren Innenstädte verursachen.“

Um beides zu gewährleisten – ein funktionierendes städtisches Leben und eine geringere Belastung mit Stickoxiden – benötigten die besonders betroffenen Städte eine praktikable Regelung, damit schadstoffärmere Dieselfahrzeuge gekennzeichnet und mögliche Fahrverbote kontrolliert werden können, so Lohse: „Der Deutsche Städtetag fordert deshalb kurzfristig die Einführung einer blauen Plakette. Um das Leben in den betroffenen Städten möglichst wenig zu beeinträchtigen, muss es im Falle von Fahrverboten auch Ausnahmen geben, dabei sind wirtschaftliche und soziale Aspekte zu berücksichtigen.“ Die unterschiedlichen Auffassungen über die Blaue Plakette zwischen Verkehrs- und Umweltministern im Bund und in mehreren Ländern müssten überwunden werden.
Die Städte haben in den vergangenen Jahren viel für eine bessere Luftqualität getan. Deutschlandweit werden inzwischen mehr als 240 Luftreinhaltepläne mit vielen Einzelmaßnahmen umgesetzt und immer wieder aktualisiert. Die Städte verbessern beispielsweise den Verkehrsfluss, fördern den Radverkehr und setzen mehr Busse und Bahnen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein. Um die Probleme mit den überhöhten Stickoxid-Werten in den Griff zu bekommen und Fahrverbote überflüssig zu machen, sehen die Städte die Automobilindustrie in der Pflicht. „Die Autoindustrie muss möglichst schnell Dieselmodelle auf den Markt bringen, die geltende Emissionswerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch im Straßenverkehr einhalten“, so Lohse..

Die Städte fordern außerdem bessere Anreize für das Nachrüsten bereits zugelassener Fahrzeuge mit Filtersystemen und das Umrüsten auf alternative Antriebstechnologien. Die Städtetagspräsidentin sagte: „Wir brauchen ein Förderprogramm von Bund und Ländern, um vor allem im Öffentlichen Nahverkehr und bei kommunalen Fahrzeugflotten möglichst viele Fahrzeuge innerhalb weniger Jahre umzurüsten oder neu zu beschaffen und so die Stickoxidbelastung deutlich zu senken. Die alternativen Antriebe im ÖPNV dürfen nicht mehr die Ausnahme sein, sondern müssen so schnell wie möglich zur Regel werden. Dabei dürfen wir nicht ausschließlich auf Elektroantrieb setzen, auch Gas-, Wasserstoff- oder Hybridfahrzeuge sind sinnvoll.“ Die beiden Bundesprogramme „Förderprogramm Elektromobilität“ sowie „Klimaschutzinitiative“ sind weit überzeichnet.

Neue Instrumente zur Verkehrslenkung über Abgaben erproben
Der Deutsche Städtetag spricht sich darüber hinaus dafür aus, einzelnen Städten auf Wunsch zu ermöglichen, finanzielle Steuerungsinstrumente zur verbesserten Verkehrslenkung in bestimmten Zonen zu erproben. Dazu könnten Nahverkehrsabgaben, Zufahrtsgebühren oder auch verpflichtende Bürgertickets für den ÖPNV gehören, erläuterte der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg. Solche Instrumente könnten dabei helfen, den Verkehr flüssiger zu machen und schädliche Umwelteinwirkungen durch Abgase zu reduzieren. Die Einnahmen sollten zweckgebunden für den ÖPNV bzw. die Förderung von nachhaltiger Mobilität verwendet werden
Maly sagte: „Wir wollen nicht per Dekret und flächendeckend neue Abgaben für Verkehrsteilnehmer in den Städten einführen. Es geht ausschließlich darum, in einzelnen Städten, die dies wünschen, Regelungen erproben zu können, durch die möglicherweise Verkehrsmengen reduziert, Verkehr besser gelenkt werden und fließen kann und sich so auch die Luftqualität verbessert. Entscheidend für den Einsatz finanzieller Instrumente zur Verkehrslenkung in bestimmten Stadtvierteln wird die Akzeptanz in der Öffentlichkeit sein.“ Außerdem müsse vorab sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen auf Wirtschafts- und Berufsverkehr und den Einzelhandel vor Ort zu erwarten sind, wie das Verhältnis von Kosten und Nutzen ausfallen wird und welcher Rückgang von Verkehr und Abgasen prognostiziert werden kann.
„Für den Erfolg solcher Instrumente sind ein leistungsstarker und attraktiver ÖPNV und ein gut ausgebautes Radwegenetz unabdingbar, die zum Umstieg vom Auto auf alternative Angebote motivieren“, erklärte Maly. Voraussetzung für eine Erprobung in einzelnen Städten ist zudem die Vereinbarkeit mit den straßen- und verkehrsrechtlichen Regelungen von Bund und Ländern sowie den Mautregeln der Europäischen Union.
Erläuterungen zu möglichen finanziellen Instrumenten zur Verkehrslenkung:
•         Nahverkehrsabgabe: Eine zweckgebundene Abgabe zur Finanzierung des ÖPNV zahlen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten z.B in Wien und in Paris.
•         Zufahrtsgebühr: Sie wird für die Nutzung innerstädtischer Verkehrsinfrastruktur etwa in Stadtteilen von London, Stockholm, Göteborg, Oslo und in den historischen Altstädten Mailand und Bologna erhoben.
•         Bürgerticket für den ÖPNV: Das Bürgerticket wäre ein Fahrausweis für den ÖPNV, den möglichst viele Menschen erwerben müssen. So könnte ein Anreiz entstehen, stärker vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen, weil das Ticket schon vorhanden ist.

Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 25. April 2017

Städtetag fordert blaue Plakette für schadstoffärmere Dieselautos –

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